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   OLG Oldenburg, 22.07.1996 - 12 UF 106/96   

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https://dejure.org/1996,9970
OLG Oldenburg, 22.07.1996 - 12 UF 106/96 (https://dejure.org/1996,9970)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.07.1996 - 12 UF 106/96 (https://dejure.org/1996,9970)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 12 UF 106/96 (https://dejure.org/1996,9970)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 942 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Nach der wohl strengsten Auffassung ist ein PKW nur dann Haushaltssache, wenn er von den Ehegatten hauptsächlich gemeinschaftlich für private Zwecke und Haushaltsführung genutzt wurde (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 zu XII ZB 148/91, FamRZ 1992, 538; zitiert nach Juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 zu XII ZR 101/89, FamRZ 1991, 43, zitiert nach Juris, Rn. 53; OLG Oldenburg FamRZ 1997, 942).
  • AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00

    Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen

    Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    aaa) Nach den Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte kommt es maßgebend darauf an, "dass der streitbefangene Pkw nach der Zweckbestimmung beider Ehegatten ganz oder überwiegend in den Dienst des ehelichen und familiären Zusammenlebens gestellt war" (OLG Hamm, FamRZ 1990, 54; den vorzugsweisen Einsatz für private Zwecke verlangt auch OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1118; ein "deutliches" Überwiegen wird gefordert von OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942).
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